Waschungsvoraussetzung
  Waschungsvoraussetzung

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Als Waschungsvoraussetzung werden die Bedingungen gelistet, die erfüllt sein müssen, damit eine rituelle Waschung [wudhu] regulär und gültig ausgeführt werden kann.

Es werden in der Regel folgende Voraussetzungen genannt:

bulletVoraussetzungen der Person
bulletDie Person muss beabsichtigen, sich mit der rituellen Waschung [wudhu] Allah zu nähern.
bulletDas Verwenden von Wasser darf für die Person nicht schädlich sein (z.B. bei Krankheit).
bulletVoraussetzungen zum verwendeten Wasser [maa]
bulletEs muss eigentlicher [mutlaq] Art sein und nicht ein Wasser-Zusatz-Gemisch [mudhaf]. Siehe dazu Wasser [maa].
bulletEs muss rituell rein sein.
bulletEs muss erlaubt [halal] sein und darf z.B. nicht widerrechtlich angeeignet worden sein.
bulletVoraussetzungen zum Wasserbehälter
bulletEr muss erlaubt [halal] sein und darf z.B. nicht widerrechtlich angeeignet worden sein.
bulletVoraussetzung der betroffenen Körperglieder
bulletSie müssen rituell rein sein (also ggf. vorgereinigt).
bulletEs darf keine Hindernisse geben, dass das Körperteil vom Wasser [maa] erreicht wird (z.B. ein eng anliegender Ring); Ausnahmen ist rituelle Waschung bei Wunden [wudhu al-dschabira]
bulletVoraussetzungen der Zeit
bulletEs muss hinreichend Zeit verblieben sein, dass nach der rituelle Waschung [wudhu] das Ritualgebet rechtzeitig gebetet werden kann. Ansonsten muss die rituelle Trockenreinigung [tayammum] durchgeführt werden, da die Einhaltung der Gebetszeit von großer Bedeutung ist.

Die oben genannten Voraussetzungen sind identisch zu den Voraussetzungen für die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl].

bulletVoraussetzungen bei der Durchführung
bulletDie korrekte Reihenfolge [tartib] der rituellen Waschung [wudhu] muss erfüllt werden und die Riten müssen in ununterbrochener Reihenfolge, also aufeinanderfolgend [muwalat] erfolgen. Diese Voraussetzung wird zuweilen nicht bei den Waschungsvoraussetzungen aufgelistet sondern bei den Bedingungen der rituellen Waschung selbst. Diese Voraussetzung gilt nicht für die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl], die auch unterbrochen werden darf.

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