Staatsvertrag
  Staatsvertrag mit Muslimen in Deutschland

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Ein Staatsvertrag ist ein juristisch wirksames Abkommen, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist.

In Deutschland werden die Beziehungen zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften in Staatsverträgen geregelt. Darin geht es z.B. um Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, theologische Ausbildung an Universitäten, religiöse Feiertage, Gefängnisseelsorge, Eigentumsgewährleistung und anderes. Die Verträge werden in der Regel auf der Ebene von Bundesländern geschlossen. In allen Bundesländern bestehen Staatsverträge mit der Katholischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie teilweise kleineren Kirchen.

Durch Abschluss der Staatsverträge im Jahr 2013 in Hamburg und Bremen mit SCHURA Hamburg bzw. SCHURA Bremen sowie DITIB und VIKZ wurden solche Vereinbarungen erstmals mit islamischen Verbänden getroffen. Voraussetzung war, dass von den Verbänden die Kriterien einer Religionsgemeinschaft erfüllt wurden, was in einem rechtswissenschaftlichen (Gutachter Prof. de Wall) und einem religionswissenschaftlichen Gutachten (Gutachterin Prof. Dr. Klinkhammer) geprüft wurde.

Wesentlicher Punkt des Hamburger Staatsvertrages ist die Etablierung eines auch von islamischen Religionsgemeinschaften verantworteten bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz, der in den Schulen als „Religionsunterricht für alle“ gemeinschaftlich mit anderen daran beteiligten Religionsgemeinschaften (Evangelische Kirche, Jüdische Gemeinde, Alevitische Gemeinde) erteilt wird. Muslimische Religionslehrer sollen an der Universität ausgebildet werden. Im Bremer gibt es eine solche Regelung nicht, weil dort kein bekenntnisorientierter Religionsunterricht existiert (Bremer Klausel des Grundgesetzes).

In beiden Staatsverträgen finden sich Regelungen zu religiösen Feiertagen (Anerkennung von Fitr-Fest, Opferfest [id-ul-adha] und Aschura als solche), islamischen Bestattungen, Seelsorge in Gefängnissen und Krankenhäusern sowie muslimische Vertretung in Rundfunkräten.

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