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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Präsident gilt als Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach
Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch
ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere
Verfahren vergeben.
In der
Islamischen Republik Iran sind die Funktion sowie Rechte
und Pflichten des Staatspräsidenten in
Kapitel 9 der
Verfassung der Islamischen Republik Iran festgelegt. Darin
heißt es unter anderem:
"Nach dem Amt des Islamischen Oberhauptes nimmt der
Präsident der Republik das höchste öffentliche Amt des Landes
ein. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Verfassung
und leitet die Exekutive mit Ausnahme der Angelegenheiten, die
unmittelbar das Islamische Oberhaupt betreffen."
Hierin wird deutlich, dass der Staatspräsident vornehmlich
eine auf den Iran beschränkte Aufgabe hat, wohingegen das über
ihm stehende islamische Oberhaupt, eine Funktion für die
Islamische Weltgemeinschaft [ummah] bekleidet in dem
Rahmen, in dem es seine Anhänger aus anderen Ländern ihm
auferlegen.
Die bisherigen Staatspräsidenten der
Islamischen Republik Iran sind:
Bis auf den ins Exil geflohnen
Bani Sadr
und den das
Martyrium erlangten
Muhammad Ali Radschai haben alle Staatspräsidenten die
Wiederwahl in die zweite Amtsperiode erreicht.
Nach der eigenen Vereidigung stellt der Staatspräsident
sein Kabinett vor, welches von der
Islamischen Beratungsversammlung (Madschlis) geprüft und
jeder einzelne Kandidat ggf. bestätigt werden muss. Dabei
kommt es immer wieder vor, das ein Staatspräsident einzelne
Kandidaten nachnominieren muss, falls ein Kandidat die
Einzelbefragung und anschließende Abstimmung in der
Islamischen Beratungsversammlung (Madschlis) nicht
besteht.
Aktuelle Staatspräsidenten anderer Länder bzw. deren
Systeme haben sich bisher nicht zu einer durch einen
Imam
geführten
Islamischen Weltgemeinschaft [ummah] bekannt.