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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Schwangerschaftsverhütung ist im
Islam
unter bestimmten Umständen erlaubt, da Sexualität nicht nur zu
Zeugungszwecken dient, sondern zur gegenseitigen Befriedigung
der
Ehepartner.
Imam
Chomeini hatte zu Lebzeiten folgende vier allgemeine
Bedingungen als Voraussetzung für die
Schwangerschaftsverhütung der aktuellen Zeit aus den
islamischen Regeln hergeleitet:
- Mann und Frau sind gemeinsam mit der
Schwangerschaftsverhütung einverstanden.
- Die Maßnahme der Schwangerschaftsverhütung kann wieder
aufgehoben werden.
- Die Maßnahme der Schwangerschaftsverhütung hat keinen
relevanten negativen Einfluss auf die Gesundheit.
- Die Maßnahme der Schwangerschaftsverhütung greift vor
der Befruchtung der Eizelle ein.
Nach dem
Ableben
Imam
Chomeinis hat sein Nachfolger
Imam
Chamene'i die obigen Regeln verfeinert und einige
differenzierte Ausnahmen beschrieben, die in seinem
religiösen Regelwerk Adschwiwat-ul-Istiftaat Band 2 als
gesondertes Kapitel beschrieben werden:
So hat Imam
Imam
Chamene'i als Zeitpunkt des Eingriffsverbots das Einnisten
der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter festgelegt. Eine
unumkehrbare Schwangerschaftsverhütung ist unter anderem dann erlaubt,
wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die Mutter bedeuten
würde oder keine Kinder gewünscht werden, weil fest steht,
dass bei der Geburt missgebildete bzw. behinderte Kinder
entstehen würden. Zu diesem Zweck kann der notwendige Eingriff
bei der Frau oder dem Mann erfolgen.
Die Verwendung von Verhütungsmitteln durch die Frau ohne
Einverständnis des Ehemannes stuft
Imam
Chamene'i allerdings als bedenklich ein, außer es gibt
medizinische Gründe dafür.
Andere
Gelehrte [faqih] können im Detail zu anderen Schlüssen
kommen. Die in den alten Werken und
Überlieferungen erwähnte Methode der
Schwangerschaftsverhütung ist der
Coitus Interruptus.