Scheidung ist die Auflösung einer
Ehe. Die Scheidung ist
im Islam zwar
grundsätzlich für Männer und Frauen erlaubt, gehört aber zu den Dingen unter den
erlaubten, die
gemäß einer
Überlieferung am meisten zu meiden sind. Es gilt als eine Art Notlösung
einer ausweglosen Situation. Der Scheidung wird im
Heiligen Qur'an unter
anderem
erwähnt Vers 2:227.
Geschiedene dürfen bei Versöhnung wieder
heiraten. Damit das aber nicht zu einem Missbrauch der
Scheidung führt, ist solch eine Wiederverheiratung nur drei Mal
möglich. Danach ist eine weitere Wiederverheiratung nicht
möglich, ohne dass die Frau einen anderen Ehemann hatte.
Während im traditionellen Islam der Ehemann ohne Nennung
von Gründen eine Scheidung bewirken konnte und die Frau nur
bei bestimmten Gründen, werden derzeit unter anderem in der
Islamische Republik Iran oft derartige
Eheverträge ausgehandelt, dass das Scheidungsrecht auch
für die Frau vereinfacht wird, was bei Zustimmung des
heiratswilligen Mannes möglich ist.
Im Falle einer Scheidung ist der Ex-Ehemann bis zu einer
bestimmten Frist zu einer Versorgung verpflichtet und je nach
Ehevertrag auch zu einer Art Abfindung.
Die Scheidungsregeln werden detailliert in den
religiösen Regelwerken [risala] beschrieben.