.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Scheichulislam war der oberste religiöse Würdenträger des
Osmanischen Reichs. In der Literatur sind auch folgende
Schreibweisen üblich: Scheichülislam, Scheichulislam,
Scheikulislam, Scheik ül-Islam, Şeyhülislam oder Şeyh-ül-islam.
Die Funktion des Scheichulislam wurde dadurch notwendig, dass
die
islamisch nicht zu rechtfertigende Erbmonarchie seit der
Zeit der
Umayyaden ohne religiöse Legitimation herrschte. Die
Osmanen, die zwar die Funktion des so genannten
Kalifen
für sich beanspruchten, merkten aber, dass sie die Funktion
des religiösen Gelehrten nicht erfüllen konnten bzw. wollten.
Daher schufen sie diese Form der frühen Säkularisation und
setzten eine Art "Obersten
islamischen Gelehrten" ein, den sie "Scheich
des
Islam" nannten.
In der Regierungszeit
Fatih Sultan Mehmeds wurde der oberste
Mufti
von
Istanbul als herausragender Gutachter des
islamischen Rechts [scharia] hervorgehoben, um auch die
Stellung des neuen Kalifatssitzes
Istanbul aufzuwerten. Später unter
Süleyman I. wurde er auch oberster Leiter des
Gelehrtenkorps. Damit wurde der Scheichulislam über die beiden
Heeresrichter und die persönlichen Lehrer des Sultans gestellt
und war damit dem
Großwesir gleichgestellt. Hauptaufgabe des Scheichulislam war die Führung des Gelehrtenkorps bzw. der
Gelehrten. Damit war er gleichzeitig oberster
Gesetzesausleger und stand über dem obersten
Richter. Der
Scheichulislam hatte das Recht, den obersten
Richter [qadhi] zu ernennen. Als Hofimam der Sultane
sichtete sich seine Rechtsprechung aber nie gegen die
Kalifen,
selbst wenn diese das
islamischen Recht beugten.
Die Amtseinführung eines neuen
Sultans
war ebenfalls die Aufgabe des Scheichulislam der dem Sultan in
einer feierlichen Zeremonie das Schwert umgürtete.
Die Jungtürken schränkten ab 1916 dieses System weitgehend
ein. 1924 wurde das Amt des Scheichulislam zusammen mit dem
Kalifat abgeschafft. Als Nachfolgeinstitution wurde für
Muslime ein "Präsidium für Religiöse Angelegenheiten"
eingerichtet, das sich als Nachfolger des Scheichulislam in
einem laizistischen Staat versteht.
Der Titel war allerdings lange vor den
Osmanen durchaus geläufig und wurde als Ehrung eines
Würdenträgers verwendet. Auch ein Rektor der
Al-Azhar-Universität wurde in der bekannten
Konsultation [al-muradschaat] mit Scheichulislam
angeschrieben.
Auch konkurrierende Systeme wie die
Safawiden verwendeten den Titel
und die Funktion.