.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Ritualgebetspflichten werden die
religiösen Verpflichtungen [wadschib] des
Ritualgebets bezeichnet.
Die
religiösen Verpflichtungen [wadschib] des
Ritualgebets umfassen aber auch
vorbereitende Maßnahmen und Details. Alle Pflichten zusammen
werden in den
religiösen Regelwerken [risala] als 11 angegeben:
-
Absicht [niyya] zu einem bestimmten Gebet
-
Stehen [qiyam]
-
Eröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram]
-
Verneigung [ruku]
-
Niederwerfungen [sadschda]
-
Rezitation [qira'a] bestimmter Texte
-
Lobpreisverlesung [dhikr] in bestimmten Stellungen
-
Bekenntnisverlesung [taschahhud] (jeweils nach dem
zweiten
Gebetsabschnitt und im letzten)
-
Abschlussgruß [salam] (jeweils am Ende)
-
Die Gebetsordnung [tartib]
-
Gebetsritenaufeinanderfolge [muwalat]
Von diesen Pflichten werden fünf als
Ritualgebetssäulen [rukn-us-salah]
bezeichnet, ohne deren Ausführung das
Ritualgebet ungültig ist.
Zu den Pflichtteilen können dann auch freiwillige Teile dazu kommen, wie z.B.
das
Qunut-Bittgebet (vor der
Verneigung im
zweiten
Gebetsabschnitt).