.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als religiöser Rechtsentscheid [hukm] bzw. religiöse
Rechtsentscheide [ahkam, أحكام)
] gelten direkt aus dem
Heiligen Quran oder der
Verfahrensweise [sunna] erkennbare
Gebote
und
Verbote [haram] im
Islam.
In der rechtswissenschaftlichen Terminologie bedeutet Hukm
das Urteil der Religion über eine Handlung eines Gläubigen.
Im Prinzip sind die einzelnen
Rechtsentscheide damit gemeint, deren Gesamtheit das
islamische Recht [scharia] ausmachen. Da jedoch in den
meisten Fällen kein klarer religiöser Rechtsentscheid aus den
Quellen ersichtlich ist, bedarf es einer Ableitung durch ein
Rechtsurteil [fatwa], wobei diese Rechtsurteile je nach
Rechtsgelehrten [mudschtahid] voneinander abweichen
können. Nur in Fällen, in denen ein weitgehender Konsens
vorliegt, wird die Bezeichnung "religiöser Rechtentscheid" [hukm]
angewandt.
Gemäß mancher Gelehrter wird auch zwischen dem
Rechtsurteil [fatwa] und dem Rechtsentscheid [hukm] des
Statthalters des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih]
unterschieden, wobei Ersteres für alle bindend sei und
Letzteres nur für seine
Nachahmer [muqallid]. Das Konzept wird aber von all jenen
abgelehnt, die im
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] ohnehin
die aktuell höchste
islamische Autorität unter den Lebenden sehen und daher
jedes seiner
Rechtsurteile [fatwa] als Rechtsentscheid [hukm]
verstehen.
An Beispielen kann die Bedeutung von "Hukm"
verdeutlicht werden. Wenn es zum Beispiel
verboten [haram] ist Wein zu trinken, so ist
verboten [haram] der Hukm dieser Handlung.
Religiöse Rechtsentscheide [ahkam] werden in verschiedene
Kategorien eingeteilt. Die zwei wichtigsten Arten von
religiösen Gesetzen sind diejenigen, die "Pflichten" (al-hukm
al-taklifi) betreffen, und diejenigen, die "Situationen" (al-hukm
al-wadi) betreffen. Religiöse Rechtsentscheide [ahkam]
werden auch in primäre und sekundäre religiöse
Rechtsentscheide [ahkam] eingeteilt. Eine weitere Einteilung
sind die Gesetze der Regionen und der Regierung.
Als Ursprünge der religiösen Rechtsentscheide [ahkam]
werden in der Regel die vier
Quellen der Erkenntnis herangezogen.
Achbaris (Traditionalisten) oder
Wahhabiten lehnen die meisten dieser Quellen jedoch ab.