.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die religiöse Reife ist der Zeitpunkt im Leben eines
Muslim,
ab dem er über die religionsrechtlichen Rechte verfügt, wie
auch die
religiösen Verpflichtungen erfüllen muss. Er gilt damit als
religiös erwachsen.
Zu den religionsrechtlichen Rechten
gehören unter anderem die Entscheidung über das eigene Eigentum mit der
Verantwortung für die
religionsrechtlichen Abgaben. Zu den Pflichten unter
anderem das
Ritualgebet und das
Fasten.
Zu den auffälligsten Merkmalen einer erwachsenen
Muslima gehört ihre
Verhüllung [hidschab]. Idealerweise wird das Kind
vorsichtig an seine religiöse Reife herangeführt.
Die religiöse Reife setzt für einen Muslim oder eine Muslima ein, wenn eines der
folgenden drei Merkmale eintritt:
- Das Einsetzen der
Schambehaarung
- Erguss (bzw. Höhepunkt im Traum). Die muslimischen Gelehrten verwenden den Begriff
"Erguss" sowohl für Mann als auch für Frau.
- Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres bei Jungen bzw. neunten Lebensjahres bei
Mädchen, nach
Mondjahren gerechnet.
(siehe: Tausih-ul-Masa'il von
Imam Chomeini
Nr. 2252)
Dieses Eintreten wird in vielen muslimischen Kulturkreisen mit einer Feier zur
"Aufnahme in den Kreis der Erwachsenen", dem
Taklif-Fest, begangen.
Imam Chamenei hat beieinem
Taklif-Fest am 3.2.3032 unter anderem gesagt: "Als
Erstes sollten wir klären, was Taklif bedeutet. Es bedeutet,
dass Jugendliche das Stadium erreicht haben, in dem sie von
Allah dem Erhabenen angesprochen werden und seinen Auftrag
empfangen können. Wenn ihr seinem Auftrag auf die beste Weise
nachgeht, werdet ihr dazu beitragen, euch selbst, eure
Familien und die Gesellschaft zu Freude und Glückseligkeit zu
verhelfen. Das ist das Ziel des göttlichen Auftrags Taklif."