Nachholgebet für Eltern
  Nachholgebet für Eltern

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Ein Nachholgebet für Eltern ist eine religiöse Verpflichtung [wadschib] des lebenden ältesten Sohnes.

Normalerweise obliegt im Islam die religiöse Verpflichtung [wadschib] zum Nachholgebet demjenigen, der das jeweilige Ritualgebet verpasst hat. Eine Ausnahme bildet hierbei das noch ausstehende Nachholgebet eines Verstorbenen. Dieses obliegt dem jeweils ältesten Sohn. Voraussetzung ist, dass der Sohn darüber informiert ist. Er kann diese Nachholgebete der Mutter und des Vaters selbst ausführen oder - falls es zu viel wird - auch jemanden gegen Honorar beauftragen. Andere Personen (z.B. Geschwister), können ihm dabei helfen, sind aber nicht dazu verpflichtet, die religiöse Verpflichtung [wadschib] obliegt dem ältesten am Leben befindlichen Sohn. Stirbt allerdings der älteste nach dem Ableben der Eltern noch lebende Sohn, bevor er alle Nachholgebete ausführen konnte, wird der verbliebene Teil an nachzuholenden Ritualgebeten nicht weiteren Brüdern auferlegt.

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