.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Ein Nachholgebet
für Eltern ist eine
religiöse Verpflichtung [wadschib] des lebenden ältesten
Sohnes.
Normalerweise obliegt im
Islam
die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zum
Nachholgebet demjenigen, der das jeweilige
Ritualgebet verpasst hat. Eine Ausnahme bildet hierbei das
noch ausstehende
Nachholgebet eines Verstorbenen. Dieses obliegt dem
jeweils ältesten Sohn. Voraussetzung ist, dass der Sohn
darüber informiert ist. Er kann diese
Nachholgebete der Mutter und des Vaters selbst ausführen
oder - falls es zu viel wird - auch jemanden gegen Honorar
beauftragen. Andere Personen (z.B. Geschwister), können ihm
dabei helfen, sind aber nicht dazu verpflichtet, die
religiöse Verpflichtung [wadschib] obliegt dem ältesten am
Leben befindlichen Sohn. Stirbt allerdings der älteste nach
dem Ableben der Eltern noch lebende Sohn, bevor er alle
Nachholgebete ausführen konnte, wird der verbliebene Teil
an nachzuholenden
Ritualgebeten nicht weiteren Brüdern auferlegt.