Nachahmung
Nachahmung [taqlid]

Aussprache: taqlied
arabisch:
تَقْليد
persisch:
تَقْليد
englisch: imitation

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Nachahmung ist neben der Vorsichtsentscheidung [ihtiyat] die Rechtsfindungsmethoden eines religiös Erwachsenen, der nicht die Fähigkeit zur selbständige Rechtsfindung [idschtihad] hat, bezüglich den Zweigen der Religion [furu'ad-din].

Ein praktizierender Muslim ist entweder selbst derart ausgebildet, dass er hinsichtlich der Feinheiten der Zweige der Religion [furu'ad-din] selbständige Rechtsfindung [idschtihad] ausüben kann oder praktiziert die Vorsichtsentscheidung [ihtiyat], oder aber er schließt sich einem geeigneten Vorbild der Nachahmung seiner Wahl gemäß den Nachahmungsmethoden an und ahmt ihn nach, ist also ein Nachahmer [muqallid].

Die Nachahmung [taqlid] ist beschränkt auf die Zweige der Religion. Den Stamm der Religion [usul-ad-din] bzw. die unabdingbaren Glaubensgrundlagen muss jeder selbst verinnerlichen und darf diese nicht nachahmen. Die Prinzipen wie auch die Themen der Nachahmung werden in religiösen Regelwerken [risala] zusammengefasst.

Die religiöse Verpflichtung [wadschib] zur Nachahmung [taqlid] beginnt mit der Erfüllung der Nachahmungsvoraussetzungen. Eine korrekte Nachahmung setzt voraus, dass der Nachahmer [muqallid] die Methode zum Erhalt von Rechtsurteilen kennt.

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