Mitbetender
Mitbetender [mamum]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:

Bild: Präsident Ahmadinejad (zweiter von link in erster Reihe) und Ayatollah Schahroudi (rechts) als Mitbetende von Imam Chamenei

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Der Mitbetende ist jemand, der sich beim Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] einem Vorbeter anschließt. Wenn man für sich den Vorzug der Gemeinschaft erreichen möchte, muss man die Absicht [niyya] haben, sich dem Vorbeter anzuschließen und ein Gemeinschaftsritualgebet zu beten.

Der Mitbetende darf sich nur einem Vorbeter anschließen, der gerecht ist. Liegen keine Kenntnisse über den Vorbeter beim Mitbetenden vor, weil er z.B. sich einer Gemeinschaft auf Reisen anschließt, dann gilt es als hinreichend, wenn die Wahrhaftigkeit des Vorbeter von dem Mitbetenden auf irgendeine Weise festgestellt werden kann, wie z.B. der Tatsache seines Ansehen in der Gemeinde. Der Mitbetende braucht kein Einverständnis des Vorbeters, um sich ihm anzuschließen. Der Mitbetende darf sich ebenfalls nur einem Vorbeter anschließen, der die arabischen Texte korrekt ausspricht. Maßgebend für die Richtigkeit des Verlesens ist die Aussprache der Buchstaben in einer Weise, wie es die Sprachkenner der arabischen Sprache als Aussprache des Buchstaben unterscheidbar von anderen Buchstaben akzeptieren würden, die Berücksichtigung der angegliederten Laute und was relevant für die Gestaltung des Wortes ist, gemäß dem, was die arabischen Sprachwissenschaftler angeordnet haben (vgl. Antworten auf Rechtsfragen, Band 1, Imam Chamene'i, Frage 600).

Im Ritus des Ritualgebets ändert sich für den Mitbetenden das Verlesen der Suren. Der Mitbetende muss sowohl bei dem stimmlos zu verlesenden als auch bei den stimmhaft zu verlesenden Gemeinschaftsritualgebeten  schweigen, während der Vorbeter das Verlesen der Suren in den ersten beiden Gebetsabschnitten [raka] durchführt.

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