Klatsch, Tratsch
Klatsch, Tratsch, üble Nachrede, Verleumdung

Aussprache:
arabisch:
لغو, غیبت
persisch:
غیبت
englisch: gossip, defamation

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Klatsch bzw. Tratsch wird eine Unterhaltung von mindestens zwei Personen genannt, bei der absichtlich wahre oder unwahre Informationen über mindestens eine nicht anwesende Personen ausgetauscht werden.

In der Regel werden beim Klatsch bzw. Tratsch Gerüchte ausgetauscht. Zuweilen wird im Deutschen auch zwischen Klatsch und Tratsch unterschieden, wobei Klatsch nicht Belegbares oder gar frei Erfundenes ist und Tratsch lediglich Informationen, dessen Austausch der Betroffene nicht wünscht.

Im Islam werden beide Begriffe unter dem Oberbegriff "üble Nachrede" zusammengefasst und diese gilt als schwere Sünde. Im Heiligen Quran wird "üble Nachrede" mit dem Verzehr des Fleisches des eigenen toten Bruders verglichen (vgl. Heiliger Quran 49:12).

In den Überlieferungen [hadith] wird diese Sünde im Fall der Verleumdung als schwerwiegender eingestuft als Unzucht [zina].

In einer Überlieferung [hadith] kommen mehrere Personen zum Propheten Muhammad (s.) und fragen mehrfach zu der schweren Sünde bezüglich "Übler Nachrede" nach, zumal diese Verhaltensform Normalität unter den damaligen Stämmen war. Einer fragt nach, ob es denn auch üble Nachrede sei, wenn man etwas sagt, das der Abwesende zwar nicht hören möchte aber es wahr ist. Daraufhin antwortet Prophet Muhammad (s.) verärgert, dass es in diesem Fall eine "üble Nachrede" [ghiyba] ist und ansonsten es zudem eine Lüge und damit Verleumdung wäre, was ebenfalls eine Sünde ist.

Neben der Begehung von Verleumdungen ist auch das Zuhören zu Verleumdungen verboten. Einigen Überlieferungen [hadith] zufolge ist der Erfolg der Buße [tauba] von der Vergebung des Verleumdeten abhängig. In den Überlieferungen [hadith werden Auswirkungen und Strafen für die Verleumdung erwähnt, wie zum Beispiel, dass die Belohnung für die guten Taten des Verleumders auf den Verleumdeten übertragen werden und die Sünden des Verleumdeten auf den Verleumder.

Gemäß Allama Tabatabai wurden für Verleumdung aufgrund der unterschiedlichen Beispiele verschiedene Interpretationen und Definitionen vorgelegt, deren gemeinsames Merkmal darin besteht, dass hinter dem Rücken einer Person etwas gesagt wird, das sie verärgern würde, wenn sie es hören würde. Aus diesem Grund betrachtet er die Informationsweitergabe hinter dem Rücken einer Person, die in aller Öffentlichkeit unmoralisch handelt, nicht als Verleumdung.

Imam Chomeini hat in seiner Abhandlung über Vierzig Überlieferungen diesem Thema die Auslegung einer Überlieferung [hadith] gewidmet: Über Ghiybah - Üble Nachrede

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