.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Klatsch bzw. Tratsch wird eine Unterhaltung von mindestens
zwei Personen genannt, bei der absichtlich wahre oder unwahre
Informationen über mindestens eine nicht anwesende Personen
ausgetauscht werden.
In der Regel werden beim Klatsch bzw. Tratsch Gerüchte
ausgetauscht. Zuweilen wird im Deutschen auch zwischen Klatsch
und Tratsch unterschieden, wobei Klatsch nicht Belegbares oder
gar frei Erfundenes ist und Tratsch lediglich Informationen,
dessen Austausch der Betroffene nicht wünscht.
Im
Islam
werden beide Begriffe unter dem Oberbegriff "üble Nachrede"
zusammengefasst und diese gilt als schwere
Sünde. Im
Heiligen Quran wird "üble Nachrede" mit dem Verzehr des
Fleisches des eigenen toten Bruders verglichen (vgl.
Heiliger Quran 49:12).
In den
Überlieferungen [hadith] wird diese
Sünde
im Fall der Verleumdung als schwerwiegender eingestuft als
Unzucht [zina].
In einer
Überlieferung [hadith] kommen mehrere Personen zum
Propheten Muhammad (s.) und fragen mehrfach zu der
schweren
Sünde
bezüglich "Übler Nachrede" nach, zumal diese Verhaltensform
Normalität unter den damaligen Stämmen war. Einer fragt nach,
ob es denn auch üble Nachrede sei, wenn man etwas sagt, das
der Abwesende zwar nicht hören möchte aber es wahr ist.
Daraufhin antwortet
Prophet Muhammad (s.) verärgert, dass es in diesem Fall
eine "üble Nachrede" [ghiyba] ist und ansonsten es zudem eine
Lüge
und damit Verleumdung wäre, was ebenfalls eine
Sünde
ist.
Neben der Begehung von Verleumdungen ist auch das
Zuhören zu Verleumdungen verboten. Einigen
Überlieferungen [hadith] zufolge ist der Erfolg der
Buße [tauba]
von der
Vergebung des Verleumdeten abhängig. In den
Überlieferungen [hadith werden Auswirkungen und Strafen
für die Verleumdung erwähnt, wie zum Beispiel, dass die
Belohnung für die guten Taten des Verleumders auf den
Verleumdeten übertragen werden und die Sünden des Verleumdeten
auf den Verleumder.
Gemäß
Allama Tabatabai wurden für Verleumdung aufgrund der
unterschiedlichen Beispiele verschiedene Interpretationen und
Definitionen vorgelegt, deren gemeinsames Merkmal darin
besteht, dass hinter dem Rücken einer Person etwas gesagt
wird, das sie verärgern würde, wenn sie es hören würde. Aus
diesem Grund betrachtet er die Informationsweitergabe hinter
dem Rücken einer Person, die in aller Öffentlichkeit
unmoralisch handelt, nicht als Verleumdung.
Imam Chomeini hat in seiner Abhandlung über
Vierzig Überlieferungen diesem Thema die Auslegung einer
Überlieferung [hadith] gewidmet:
Über Ghiybah - Üble Nachrede