Fastenersatzleistung
  Fastenersatzleistung [fidya]

Aussprache: fidya
arabisch: فدية
persisch: فدية
englisch: Compensation

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Als Fastenersatzleistung [fidya] ist eine Ersatzleistung für entschuldigt verpasstes Fasten [saum] im Monat Ramadan zu verstehen, falls das Nachholfasten für einen Fastentag des Monats Ramadan im Zeitraum bis zum Monat Ramadan des darauf folgenden Jahres nicht zu erfüllen ist.

Dieses kann z.B. der Fall sein, weil eine stillende Mutter den Milchfluss nicht gefährden will oder z.B. aufgrund von Altersschwäche, die absehbar nicht mehr kuriert werden wird.

Als betroffene Personen, für eine Fastenersatzleistung obligatorisch wird gelten:

bulletÄltere Menschen, für die das Fasten [saum] eine zu große Belastung darstellt.
bulletMenschen, für die das längere Ausbleiben von Nahrungszufuhr oder Flüssigkeitszufuhr eine zu große Belastung darstellt.
bulletKranke, bei denen eine Besserung in absehbarer Zeit nicht realistisch ist, so dass man das Fasten [saum] vor Ablauf eines Jahres nachholen könnte.
bulletSchwangere, die befürchten, dass das Fasten [saum] dem noch Ungeborenen schaden könnte. Siehe: Fasten der Schwangeren.
bulletMilch Nährende, die befürchten, dass der Milchfluss durch das Fasten [saum] relevant vermindert wird, siehe: Fasten der Stillenden

Die Fastenersatzleistung ist die Speisung eines Fastenden bzw. Entrichtung der Zahlung einer Summe, die hinreichend ist, ein Fastenbrechen [iftar] in dem Niveau zu gewährleisten, in dem man selbst das Fastenbrechen durchgeführt hätte. Man speist also ersatzweise einen Fastenden bzw. übernimmt die Kosten seiner Speise für den Monat Ramadan im Niveau des eigenen Lebensunterhalts.

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