Fastenabsicht
Fastenabsicht

Aussprache: niyyat-ul-siyaam
arabisch: نية الصيام
persisch: نیت روزه
englisch: Intention for Fasting

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Die Fastenabsicht ist die Absicht [niyya] zum Fasten [saum] und Voraussetzung für das Fasten [saum] im Islam.

Im Rahmen dieser Absicht [niyya] legt der Fastenwillige fest, welche Art des Fastens er beabsichtigt (z.B. Pflichtfasten im Monat Monat Ramadan, empfohlenes Fasten, Fasten für ein Gelübde [nadhr], Zweifeltagsfasten usw.). Einige Fastenabsichten sind nicht erlaubt. So darf man z.B. an Pflichtfastentagen nicht die Absicht [niyya] zu einem freiwilligen Fasten fassen.

Die Absicht muss nicht explizit ausgesprochen werden. Es genügt die gefasste Absicht im Herzen. Unabhängig vom formellen Rahmen werden auch verschiedene Stufen der Fastenabsicht unterschieden:

bullet Fasten, um unter den gläubigen Verwandten, Nachbarn, Kollegen nicht negativ aufzufallen bzw. und von ihnen auch als Gläubiger [mumin] angesehen zu werden. Eine solche Absicht verdient bei ALLAH keinen Lohn. Prophet Muhammad (s.) sagte: „Wie viele Fastende gibt es, denen ihr Fasten (keinen Lohn, sondern) nur Hunger und Durst beschert!“
bullet Fasten, um einfach dem Befehl ALLAHs über das Fasten zu gehorchen, damit man nicht deswegen im Jenseits bestraft wird. Die eigentliche Sympathie und das Interesse des Mensch in dieser Gruppe gilt nicht dem Fasten, sondern anderem.
bullet Fasten, damit man sich von seinen Sünden befreit, um mit ruhigen Gewissen auf das Paradies und die Belohnung ALLAHs hoffen zu können.
bullet Fasten, um die hohe moralische Stufe der Engel und der gütigen Diener Gottes zu erreichen.
bullet Fasten ausschließlich um ALLAHs Willen und die Hoffnung die Zufriedenheit ALLAHs dadurch zu erreichen.

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