Fatwa-Erhalt
  Erhalt von Rechtsurteilen

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Der Erhalt von Rechtsurteilen [fatwa] durch den Nachahmer [muqallid] von seinem Vorbild der Nachahmung ist Voraussetzung für die Nachahmung [taqlid].

Klassisch gibt es vier Wege des Erhalts von Rechtsurteilen [fatwa] von seinem Vorbild der Nachahmung:

  1. Man hört das Vorbild der Nachahmung mit eigenen Ohren direkt
  2. Man hört das Rechtsurteil [fatwa] von zwei gerechten Personen [adil], die es vom Vorbild der Nachahmung weiterleiten.
  3. Man hört es durch eine zuverlässige Person, der für seine Wahrhaftigkeit bei der Nachrichtenübermittlung bekannt ist
  4. Man liest es im religiösen Regelwerk [risala] des Vorbildes der Nachahmung, wobei man überzeugt davon ist, dass es vom Vorbild der Nachahmung stammt.

Im Zeitalter der globalen Kommunikation kommen weitere Transportwege hinzu, wie z.B. die Homepage des Vorbildes der Nachahmung, wobei stets vorausgesetzt werden muss, dass man von der Authentizität überzeugt ist.

Die eigene Kenntnis über ein Rechtsurteils [fatwa] ist so lange gültig, so lange man nicht zu der Überzeugung gelangt, dass das Vorbild der Nachahmung sein Rechtsurteil abgeändert bzw. ergänzt hat, was zwar selten geschieht aber durchaus möglich ist.

Gibt das eigene Vorbild der Nachahmung zu einem bestimmten Thema keine Auskunft, darf der Nachahmer [muqallid] sich in dem Fall nach dem Rechtsurteil eines anderen Vorbildes der Nachahmung richten.

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