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Als bekanntester
Eigner-der-Huld-Vers [ayat-u-ziy-fadhl] gilt ein
Vers
im
Heiligen Qur'an, der in der
Sure
Hud (11:3) steht.
"...und er wird Eigner von Huld die ihm
zustehende Huld zukommen lassen. Doch solltet ihr euch
abwenden, so fürchte ich doch für euch die Peinigung eines
langen Tages."
Gemäß einer
Überlieferung des
Propheten Muhammad (s.) ist mit Eigner von Huld
Imam Ali (a.) gemeint und die anschließende Warnung gilt
denjenigen, die sich von ihm abwenden.
Allama Hilli listet den
Vers
unter den
Versen
auf, die auf
Imam Ali (a.) hinweisen.