Eigner von Huld
  Eigner-der-Huld-Vers [ayat-u-ziy-fadhl]

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Als bekanntester Eigner-der-Huld-Vers [ayat-u-ziy-fadhl] gilt ein Vers im Heiligen Qur'an, der in der Sure Hud (11:3) steht.

"...und er wird Eigner von Huld die ihm zustehende Huld zukommen lassen. Doch solltet ihr euch abwenden, so fürchte ich doch für euch die Peinigung eines langen Tages."

Gemäß einer Überlieferung des Propheten Muhammad (s.) ist mit Eigner von Huld Imam Ali (a.) gemeint und die anschließende Warnung gilt denjenigen, die sich von ihm abwenden. Allama Hilli listet den Vers unter den Versen auf, die auf Imam Ali (a.) hinweisen.

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