Eid
  Eid [qasam, yamin]

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Der Eid dient der Bekräftigung einer Aussage und war eine in der Zeit der Unwissenheit weit verbreitete Sitte unter Arabern.

Der Eid wird oft auch als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiösem Bezug, die Strafe von Gott angerufen wird, falls die Aussage eine Lüge ist.

Bei den Arabern in der Zeit der Unwissenheit spielt der Eid im sozialen Leben eine große Rolle und wurde als das Hauptmittel, das Richtige zu erkennen erwähnt. Neben dem persönlichen Eid gab es auch einen Stammeseid, für den sozusagen der gesamte Stamm haftete. Da mit dem Eid aber im wesentlichen ein  inflationärer Missbrauch betrieben wurde, verfehlte er zunehmend die Wirkung der Glaubwürdigkeit.

Mit dem Eintreten des Islam wurde der inflationäre Verwendung des Eides eingeschränkt auf nur noch wenige Fälle, bei denen eine andere Lösung nicht erfolgreich sein konnte. Zumeist war es ein Mittel für einen Richter [qadhi], durch die Aufforderung zum Schwur die sich gegenseitig der Lüge bezichtigen Streitparteien zur Besinnung zu bringen. In diesem Zusammenhang tritt der Eid bzw. Schwur im islamischen Recht [scharia] als ein Element der Rechtsfindung auf.

Hingegen forderte der Islam dazu auf, en Eid aus dem alltäglichen Leben nur noch in extremen Ausnahmefälle zu gebrauchen. Der Schwur "bei Allah" sollte nicht missbräuchlich häufig verwendet werden, woran sich allerdings viele Muslime nicht gehalten haben. Daher heißt es in einer Überlieferung des Prophetes Muhammad (s.)

اجراکم علی قسم الجد اجراکم علی النار

„Wer von Euch stets erster im Schwören ist (bzw. am meisten schwört), ist der Hölle am nächsten“

Der Eid wurde auch deshalb hinfällig, da es es einem Muslim ohnehin verboten ist zu lügen außer im extremen Notfall der Verstellung [taqiyya].

Eine besondere Form des Eides bzw. Schwurs ist das Selbstverfluchungsordal.

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