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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Eid dient der Bekräftigung einer Aussage und war eine in
der
Zeit der Unwissenheit weit verbreitete Sitte unter
Arabern.
Der Eid wird oft auch als bedingte
Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiösem
Bezug, die Strafe von
Gott
angerufen wird, falls die Aussage eine
Lüge
ist.
Bei den
Arabern in der
Zeit der Unwissenheit spielt der Eid im sozialen Leben
eine große Rolle und wurde als das Hauptmittel, das Richtige
zu erkennen erwähnt. Neben dem persönlichen Eid gab es auch
einen Stammeseid, für den sozusagen der gesamte Stamm haftete.
Da mit dem Eid aber im wesentlichen ein inflationärer
Missbrauch betrieben wurde, verfehlte er zunehmend die Wirkung
der Glaubwürdigkeit.
Mit dem Eintreten des
Islam
wurde der inflationäre Verwendung des Eides eingeschränkt auf
nur noch wenige Fälle, bei denen eine andere Lösung nicht
erfolgreich sein konnte. Zumeist war es ein Mittel für einen
Richter [qadhi], durch die Aufforderung zum Schwur die
sich gegenseitig der Lüge bezichtigen Streitparteien zur
Besinnung zu bringen. In diesem Zusammenhang tritt der Eid
bzw. Schwur im
islamischen Recht [scharia] als ein Element der
Rechtsfindung auf.
Hingegen forderte der
Islam
dazu auf, en Eid aus dem alltäglichen Leben nur noch in
extremen Ausnahmefälle zu gebrauchen. Der Schwur "bei Allah"
sollte nicht missbräuchlich häufig verwendet werden, woran
sich allerdings viele
Muslime nicht gehalten haben. Daher heißt es in einer
Überlieferung des
Prophetes Muhammad (s.)
اجراکم علی قسم الجد اجراکم علی النار
„Wer von Euch stets erster im Schwören ist (bzw. am
meisten schwört), ist der Hölle am nächsten“
Der Eid wurde auch deshalb
hinfällig, da es es einem
Muslim
ohnehin verboten ist zu lügen außer im extremen Notfall der
Verstellung [taqiyya].
Eine besondere Form des Eides bzw. Schwurs ist das
Selbstverfluchungsordal.