Bilderverbot
Bilderverbot

Aussprache: tahriym al-suwar
arabisch:
تحريم الصور
persisch:
منع تصاویر
englisch:
Prohibition of images

Bild: Straßenposter einer Szene in Kerbela am Tage Aschura.

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Als Bilderverbot wird das Verbot zur Herstellung bzw. zum Malen einer bildlichen Darstellung verstanden.

Unter Muslimen gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen über die bildliche Darstellung. Allerdings herrscht Konsens darüber, dass das Gesicht der wirklich heiligen Persönlichkeiten, wie z.B. des Propheten Muhammad (s.), selbst nicht dargestellt werden sollten, weil jede Darstellung von solch heiligen Gesichter die Gefahr einer falschen Vorstellung oder Entwürdigung beinhaltet. Daran haben sich auch alle muslimischen Gruppen gehalten, so dass kaum bildliche Darstellungen über den Propheten des Islam in den Geschichtsbüchern auffindbar sind, worin ein Gesicht zu erkennen wäre. Selbst bei den bekannten Darstellungen persischer Miniaturen ist Prophet Muhammad (s.) zumeist als eine Person mit weißem hell erleuchteten Gesicht ohne konkrete Gesichtszüge dargestellt.

Anders war es bei den Nichtmuslimen. Diese haben sich nicht an die muslimischen Regeln diesbezüglich gehalten und teilweise entehrend, teilweise aber auch nur erzählend versucht, die Geschichte bildlich wiederzugeben. Beispielhaft ist hierfür eine Bildreihe von 1928, die ausgerechnet dem Fleischextrakt der Fa. Liebig beigelegt wurden. Sie sind bekannt als Liebigbilder, welche die islamische Geschichte in verschiedenen Episoden darstellen soll (siehe unten).

Auch gibt es angebliche Darstellungen des Propheten Muhammad (s.) in alten Quran-Übersetzungen ins Deutsche wie z.B. in "Der Koran oder das Gesetz für die Muselmänner". In der mittelalterlichen christlichen Ikonografie wurde Prophet Muhammad (s.) manchmal in negativ konnotierten Kontexten dargestellt, was den damaligen religiösen und politischen Spannungen zwischen entsprach. Gustave Doré illustrierte Dantes "Göttliche Komödie" und malte in diesem Zusammenhang auch Bilder, in denen Prophet Muhammad (s.) vorkam. In der modernen Ära wurden Darstellungen des Propheten Muhammad (s.), insbesondere in satirischen Medien, zu einem Angriff auf den Islam, das häufig zu intensiven Spannungen und Konflikten geführt hat.

Berühmt wurde auch ein Muhammad-Gemälde, da der Legende nach ein Gemälde ist, das der christliche Mönch Bahira habe.

Bildliche Darstellungen der Zwölf Imame (a.) sind bei Aleviten bekannt, wobei die jeweils in der Epoche des Malers vorherrschenden Schönheitsideale zum Tragen kamen. Derartige Bilder werden bei Dschafariten weniger verwendet.

Ein Bilderverbot gibt es auch im Judentum. Jegliche bildliche Darstellung Gottes ist verboten aufgrund des Gebots, dass man sich Gott nicht vorstellen darf. Solch ein Verbot war im Islam nie diskutiert, da im absoluten Monotheismus eine Vorstellung von Gott bereits ein Glaubensverlust wäre. Juden glauben, dass das Bilderverbot auf die Zeit Abrahams (a.) zurückzuführen sei, als im Polytheismus viele Götter existierten und die Herstellung und der Handel mit den Darstellungen ein sehr lukratives Geschäft war. Das mosaische Bilderverbot, wie es genannt wird, ist im Taurat verankert.

Im frühen Christentum wurde das mosaische Bilderverbot weiterhin berücksichtigt. Noch im 4. Jh. n.Chr galt, dass Maler (neben Prostituierten, Zuhältern, Schauspielern und Faustkämpfern) ihren Beruf aufgeben mussten, um in die Kirche aufgenommen werden zu können. Ende des 4. Jh. n.Chr. wurde diese Vorstellung aufgeweicht. Später wurden selbst Darstellungen von Gott (als alter Mann mit langem weißen Bart) von der Kirche gefördert, so dass es viele derartige Darstellungen in historischen Kirchen gibt.

Liebigbilder

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